Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an „spardahilft.de – mit dem Sparda-Spendenklick“ (www.spardahilft.de) der Sparda-Bank Südwest eG.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Institutionen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die ein Projekt zum jeweils aktuellen Thema umsetzen möchten. Der Spendenempfänger muss eine öffentliche oder kirchliche Einrichtung bzw. ein gemeinnütziger eingetragener Verein sein und dazu berechtigt sein, eine Spendenquittung auszustellen. Der Sitz des Spendenempfängers muss in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland sein. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bewerbung mit einem konkreten Projekt, das in der Institution realisiert werden soll.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbung für die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular auf www.spardahilft.de. Bewerbungen, die auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Telefon, Post, Fax, etc.) oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Zu beachten ist der jeweils angegebene Einsendeschluss. Projekte, die nach diesem Zeitpunkt eingesendet werden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Sparda-Bank Südwest eG behält sich das Recht vor, Bewerbungen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen und/oder unvollständig sind, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Einreichung eines Projektes erklärt sich der/die Verantwortliche damit einverstanden, dass dieses Projekt öffentlich vorgestellt wird. Für die Vorstellung im Internet werden entsprechende Fotos der Projekte benötigt, welche die Teilnehmer zeitnah bereitstellen.

Für welche Projekte kann gespendet werden?

Eine Jury ermittelt aus allen Bewerbungen jene 14 Projekte, die später auf www.spardahilft.de vorgestellt werden. Die Projektverantwortlichen werden hierüber schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Nur für diese ausgewählten Projekte kann im Rahmen der späteren Voting-Phase per Klick gespendet werden.

Besucher der Seite www.spardahilft.de können per Klick für eines der dort vorgestellten Projekte abstimmen. Jeder Besucher darf dabei nur einmal abstimmen. Pro Klick/abgegebener Stimme wird diesem Projekt ein fester Betrag aus dem insgesamt zur Verfügung stehenden Spendentopf zugewiesen. Im Regelfall wird ein Höchstbetrag angegeben, der für ein einzelnes Projekt gespendet werden kann.

Wie erfolgt die Auszahlung der Spendenbeträge?

Die Verantwortlichen der Projekte werden schriftlich über die Höhe des erzielten Spendenbetrages benachrichtigt. Eine Auszahlung dieses Spendenbetrages kann nur per Überweisung erfolgen – eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Der Teilnehmer verpflichten sich nach Erhalt der Spende eine Spendenquittung auszustellen.

Bitte beachten:
Um einen fairen Ablauf zu gewährleisten wurden entsprechende technische Vorkehrungen zur Überprüfung der Stimmabgabe getroffen. Die Sparda-Bank Südwest eG behält sich das Recht vor, abgegebene Stimmen für ungültig zu erklären und/oder Besucher (ggf. sogar das Projekt selbst) von der Aktion auszuschließen, falls ein Verdacht auf betrügerisches Verhalten vorliegt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.