Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an „spardahilft.de – die Soforthilfe-Aktion“ (www.spardahilft.de) der Sparda-Bank Südwest eG.

Wer kann teilnehmen?

Bewerben können sich gemeinnützige Hilfsorganisationen, Vereine (z.B. auch Sport- oder Tierschutzvereine) und Einrichtungen, die Ihren Sitz in Rheinland-Pfalz oder im Saarland haben und auch dort Ihre umweltbezogenen Nachhaltigkeitsprojekte umsetzen wollen.

Der Spendenempfänger muss eine öffentliche oder kirchliche Einrichtung bzw. ein gemeinnütziger eingetragener Verein sein und dazu berechtigt sein, eine Spendenbescheinigung auszustellen. Der Sitz des Spendenempfängers muss in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland sein, ebenso müssen die Spendengelder in diesen Gebieten verwendet werden.

Mindestvoraussetzung zur Teilnahme ist die Einreichung einer vollständigen Online-Bewerbung.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbung für die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular auf www.spardahilft.de. Bewerbungen, die auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Telefon, Post, Fax, etc.) oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnahme ist nur einmalig im Aktionszeitraum möglich.

Die Sparda-Bank Südwest eG behält sich das Recht vor, Bewerbungen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen und/oder unvollständig sind, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Außerdem wird die Sparda-Bank Südwest eG keine Institutionen auf www.spardahilft.de darstellen, die Diskriminierung, Beleidigung oder Diffamierung von Menschen und Gruppen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft, religiösen Zugehörigkeit, Nationalität, physischen oder psychischen Verfassung, sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer sozialen Verhältnisse oder ihres Alters unterstützen oder dulden. Mit der Einreichung eines Projektes erklärt sich der Einreicher/die Einreicherin mit der Veröffentlichung der Projektbeschreibung sowie der eingereichten Fotos einverstanden.

Wie erfahren Sie, ob sie die Geldzuwendung erhalten?

Eine Jury ermittelt wöchentlich aus allen Bewerbungen die Projekte, die eine Geldzuwendung erhalten. Diese werden danach zeitnah auf www.spardahilft.de veröffentlicht. Die Geldzuwendung von je 2.000 Euro wird so lange ausgezahlt, bis der Gesamtbetrag von 150.000 Euro erreicht ist. Die Institutionen können sich auf www.spardahilft.de informieren, ob eine Geldzuwendung für sie veranlasst wurde.

Wie erfolgt die Auszahlung der Spendenbeträge?

Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt auf das in der Bewerbung angegebene Konto. Eine Auszahlung dieses Spendenbetrages kann nur per Überweisung erfolgen – eine Barauszahlung ist nicht möglich. Zur Vorlage beim Ministerium des Inneren und für Sport in Mainz und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Saarbrücken, benötigt der Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V. von dem Begünstigten der Geldzuwendung eine Spendenbescheinigung im Sinne des Steuerrechts (§ 10b EStG, § 50 EStDV). Eine Zuwendung an den Begünstigten ist nur dann möglich, wenn dieser berechtigt ist, die o. g. Spendenbescheinigung auch auszustellen. Die Teilnehmer verpflichten sich hierzu. Erfolgt kein Eingang einer Spendenbescheinigung, sind weitere Zuwendungen an den Spendenempfänger in Zukunft nicht mehr möglich und die Spende muss unverzüglich und in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Die Spendenbescheinigung ist nach Eingang der Spende umgehend an den Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e. V., Robert-Koch-Str. 45, 55129 Mainz zu senden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.