Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn alle Angaben und Unterlagen korrekt und vollständig vorliegen. Nachträglich eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Zur Vorlage beim Ministerium des Inneren und für Sport in Mainz und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Saarbrücken benötigt der Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V. von dem Begünstigten der Geldzuwendung eine Spendenbescheinigung im Sinne des Steuerrechts (§ 10b EStG, § 50 EStDV). Eine Zuwendung an den Begünstigten ist nur dann möglich, wenn dieser berechtigt ist, die o.g. Spendenbescheinigung auch auszustellen. Erfolgt kein Eingang einer Spendenbescheinigung, sind weitere Zuwendungen an den Spendenempfänger in der Zukunft nicht mehr möglich und die Spende muss unverzüglich und in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die nachfolgenden Informationen auf unserer Seite www.spardahilft.de veröffentlicht werden, sofern eine Geldzuwendung ausgezahlt wird.